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KFZ-Versicherung
Die Kfz-Haftpflicht ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung. Ohne eine solche Versicherung darf kein Fahrzeug im Straßenverkehr betrieben werden. Für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt muss aus diesem Grund eine Versicherungsbestätigungskarte vorgelegt werden, welche zumeist als Doppelkarte bezeichnet wird. Dem Pflichtversicherungsgesetz liegt die Idee zugrunde, dass ein geschädigter Verkehrsteilnehmer seine berechtigten Ansprüche durchsetzen kann und der Schadensverursacher in die Lage versetzt wird, selbst bei größeren Schäden zahlungsfähig zu sein. Besonders bei Personenschäden ist die Höhe möglicher Entschädigungen schwer einschätzbar und übersteigt häufig die finanziellen Möglichkeiten des Schadensverursachers.
Somit deckt die Kfz-Haftpflicht das Risiko von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, welche durch den Gebrauch des jeweiligen Fahrzeuges entstehen können.


Die Kfz-Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung) ist im Gegensatz zur eben beschriebenen Kfz-Haftpflicht gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie gewährleistet vorwiegend die wirtschaftliche Absicherung bei Schäden am Fahrzeug. Die Kfz-Kaskoversicherung versichert Schäden, welche am Kraftfahrzeug des Versicherten entstanden sind. Der Umfang und die Art der Versicherung sind individuell verschieden.


Die sinnvollste Versicherungsvariante ist im Regelfall die Kfz-Vollkaskoversicherung. Sie umfasst jene Schäden, welche im Rahmen der weniger Versicherungsschutz bietenden Teilkasko mitversichert sind. Darüber hinaus deckt eine Kfz-Vollkaskoversicherung Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug sowie durch mutwillige Zerstörung oder böswillige Handlungen entstandene Schäden ab. Die Definition des Unfallschadens beschreibt ein plötzliches, unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.


In der Berechnung der Prämie für die Kfz-Vollkaskoversicherung findet der sogenannte Schadensfreiheitsrabatt Anrechnung. Die Vollkasko wird mit Selbstbeteiligungen in der Höhe von beispielsweise 150,-/ 300,-/ 500,-/ 1.000,- € sowie von jeglicher Selbstbeteiligung befreit angeboten. Die unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden in Puncto Selbstbeteiligung variable Optionen in ihren diversen Policen an. Das Akzeptieren einer hohen Selbstbeteiligung hat zur Folge, dass eine geringere Prämie an die Versicherung gezahlt werden muss. Im Schadensfall muss der vertraglich festgelegte Betrag jedoch abzugsfrei selbst übernommen werden, was unterm Strich zu größeren Kosten führen kann, als durch höhere Prämien verursacht würden.


Bei welcher Versicherungsgesellschaft die KFZ-Versicherung abgeschlossen wird, bleibt dem Fahrzeughalter überlassen. Für die Beiträge zur Autoversicherung bestehen trotz gleicher Leistungen bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften deutliche Preisunterschiede.


Mithilfe eines kostenlosen Versicherungsvergleichs kann der Fahrzeughalter binnen weniger Minuten eine günstige KFZ-Versicherung aus der Vielzahl der Angebote herausfiltern und entsprechende Vertragsunterlagen anfordern beziehungsweise den Vertrag online direkt abschließen.

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